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Berechtigung zur Jobausführung

Mit der Berechtigung zur Jobausführung können Administratoren die Ausführung beliebiger Software Delivery- oder Asset Management-Jobs auf einem Zielcomputer aktivieren oder deaktivieren. Die Berechtigung zur Jobausführung kann entweder auf dem Zielcomputer oder per Remote-Zugriff über den DSM-Explorer aktiviert oder deaktiviert werden.

Die Berechtigung zur Jobausführung auf einem Zielcomputer wird über die Konfigurationsrichtlinie "Jobausführung beschränken" gesteuert, die anzeigt, ob ein Software- oder Ressourcenjob auf dem Zielcomputer deaktiviert ist.

Wenn die Management-Richtlinie es zulässt (d. h. wenn die Konfigurationsrichtlinie "Jobausführung beschränken" lokal auf dem Zielcomputer verwaltet wird), kann ein Administrator die Ausführung von Asset-Jobs und Software-Jobs auf einem Zielcomputer lokal aktivieren oder deaktivieren. Dies kann im Dialogfeld "DSM-Eigenschaften - Common Agent" auf der Registerkarte "Allgemein" mit dem Kontrollkästchen "Agentenjobs beschränken" festgelegt werden.

Als Alternative zu dieser Methode kann der folgende Befehl in der Befehlszeile verwendet werden:

caf restrictjobs [1 | 0]

Ist im Befehl "caf restrictjobs" 1 angegeben, werden keine Jobs auf dem Zielcomputer ausgeführt, bei 0 werden Jobs ausgeführt. Wenn Sie weder 1 noch 0 angeben, wird die aktuelle Einstellung angezeigt.