Wichtig! Überprüfen Sie, dass der Anwender, der diesen Task durchführt, einer Rolle angehört, für die der Zugriff auf die Abgleichsverwaltung aktiviert ist.
Verwenden Sie eine Abgleichsregel, um die Verarbeitungsoptionen und Aktionen zu definieren, die die Hardware-Abgleichs-Engine ausführt. Sie können für jeden Mandanten eine Abgleichsregel definieren.
Hinweis: Jeder Mandant kann nur eine Abgleichsregel haben. Wenn Sie eine Regel deaktivieren, ist die inaktive Regel aus diesem Grund die einzige Abgleichsregel, die dem Mandanten zugewiesen ist. Wenn Sie die Abgleichsregel für einen Mandanten ändern möchten, können Sie die aktuelle Abgleichsregel aktualisieren oder die aktuelle Abgleichsregel löschen und eine neuen Regel definieren. Wenn Sie eine Regel löschen, werden alle Asset-Zuordnungslinks zwischen verwalteten und durch Discovery ermittelten Assets, die mit der Regel verbunden sind, ebenfalls gelöscht.
So definieren Sie eine Abgleichsregel
Hinweis: Wählen Sie das Kontrollkästchen "Inaktiv" aus, wenn Sie den Abgleichsprozess für einen individuellen Mandanten sperren möchten. Wenn Sie das Kontrollkästchen "Inaktiv" auswählen, verarbeitet die Hardware-Abgleichs-Engine die Regel nicht (für die Regel treten keine Asset-Zuordnung oder Datenaktualisierungen auf). Zum Beispiel können Sie eine Regel vorübergehend deaktivieren, während Sie Normalisierungsregeln definieren oder Zuordnungsfehler von Assets beheben. Wenn Sie eine vorhandene Regel deaktivieren und die verwalteten und durch Discovery ermittelten Assets bereits übereinstimmen, werden die Zuordnungslinks gespeichert.
Die Kontrollkästchen "Monitor-Aktualisierungen überwachen" und "Assets zuordnen" sind verfügbar.
Das Fenster "Aktualisierungsoptionen" wird geöffnet.
Das Fenster "Zuordnungsregeln" wird geöffnet.
Hinweis: Wenn Sie keine Zuordnungskriterien definieren, verwendet die Hardware-Abgleichs-Engine das standardmäßige Asset-Zuordnungskriterium, das die verwaltete Seriennummer der durch Discovery ermittelten Seriennummer zuordnet.
Die neue Abgleichsregel ist definiert.
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