Sie können Links zu Internet-/Intranet-Websites an einem Vertrag anfügen.
Hyperlink-Anlagen werden als vertragsspezifisch deklariert (d. h. sie werden beim Duplizieren bzw. beim Erstellen eines Vertrages anhand einer Vertragsvorlage nicht übertragen).
Befolgen Sie diese Schritte:
Die Seite "Anhangdetails" wird geöffnet.
Hinweis: Die Eingabe einer URL sollte grundsätzlich mit "http://" beginnen.
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